Sachverstand aus Meisterhand

Verschaffen Sie sich mit unseren Gutachten volle Transparenz und Sicherheit.

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Frei und unabhängig

Sie erhalten eine fachlich neutrale und unabhängige Meinung.

umweltfreundlich

Schnell und kompetent

Profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung, direkt bei Ihrem Fahrzeug vor Ort.

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Qualifiziert und modern

Ihr Gutachten wird auf neuestem Stand der Technik erstellt.

SAM Schadengutachten

Egal in welcher Situation – bei uns sind Sie richtig!

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Schadengutachten

Die Sicherheit moderner Fahrzeuge ist in der Vergangenheit permanent verbessert worden. Innovative Assistenzsysteme und andere Komponenten haben dazu beigetragen, dass Unfälle heute deutlich weniger tragische Folgen haben als noch vor wenigen Jahren. Kommt es aber doch zu einem Unfall, sind die materiellen Schäden aufgrund der komplexen Technik moderner Autos in der Regel mit erheblichen Reparaturkosten verbunden.

Nicht selten folgt aus einem Unfall ein Streit der beteiligten Parteien über die Höhe des Schadens. In einer solchen Situation hilft nur ein professionelles Schadengutachten weiter. An dieser Stelle ist es an der Zeit, sich an einen zuverlässigen Gutachter zu wenden, der aufgrund seiner Expertise in der Lage ist, den Umfang und die Höhe des Schadens exakt zu beziffern. Genau das ist es, womit wir uns tagtäglich beschäftigen.

Was für uns Alltag ist, stellt für die Geschädigten meist eine Ausnahmesituation dar. Hat sich die erste Aufregung nach dem Unfall gelegt, geht es um die gerechte Regulierung des entstandenen Schadens. In Verbindung mit dem Schadensereignis treten dann zahlreiche Fragen auf, die nach einer Antwort verlangen.


Wer zahlt für den Schaden?

Nicht nur die Höhe des Schadens, sondern auch die Frage, wer für die Reparaturkosten an Ihrem Fahrzeug aufkommen muss, ist im Zusammenhang mit einem Autounfall von entscheidender Bedeutung. Grundsätzlich gehen die Kosten für die Instandsetzungen zu Lasten des Unfallverursachers. Trifft Sie also keine Schuld an dem Unfall, übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Reparaturkosten.

Sollten jedoch Sie den Unfall selbst verursacht haben, kommt es darauf an, welche Versicherung Sie abgeschlossen haben. Wer über eine Vollkaskoversicherung verfügt, muss sich keine Gedanken um die Reparaturkosten machen. Diese werden, abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung, durch die Assekuranz beglichen. Besteht eine solche Versicherung nicht, bleiben Sie auf den Kosten sitzen. Wurde eine Teilkasko abgeschlossen, kommt es auf die Art des Schadens an. Ein Blick in die Versicherungspolice gibt hier Aufschluss über die versicherten Risiken.

Wer bestellt den Gutachter?

Ganz gleich, ob die gegnerische oder die eigene Versicherung für den Schaden aufkommen muss, in jedem Fall sollten Sie sich an einen unabhängigen Gutachter wenden, der nicht von der Versicherung bestimmt wird. Nur so können Sie sicher sein, dass auch Ihre Interessen im Schadensfall ausreichend berücksichtigt werden. Die Kosten für das unabhängige Schadengutachten müssen ebenfalls von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen werden. Bei Bagatellschäden bis zu einer Höhe von 750 Euro wird in der Regel auf die Expertise eines Gutachters verzichtet. In vielen Fällen bieten die Versicherer den Geschädigten eine schnelle Regulierung des Schadens in Form einer Pauschalzahlung an. Hier ist jedoch Vorsicht geboten. Stellt sich später heraus, dass der Schaden höher war als angenommen, haben Sie keinen Anspruch mehr auf weitere Leistungen. Bestehen Sie in jedem Fall darauf, das Fahrzeug von einem unabhängigen Experten begutachten zu lassen.

Unabhängiges Schadengutachten benötigt? Wir kümmern uns darum

Auf Basis unserer langjährigen Erfahrung und mit Hilfe moderner Werkzeuge wie den DAT-Systemen sind wir in der Lage, professionelle und aussagekräftige Schadengutachten zu erstellen, die auch vor Gericht Bestand haben. In vielen Fällen übernimmt sogar die Haftpflicht die Kosten für eine solche Expertise. Unsere Beratungsleistung umfasst darüber hinaus auch eine Einschätzung darüber, ob es sich für Sie lohnt, das beschädigte Fahrzeug reparieren zu lassen oder ob es besser ist, über eine Neuanschaffung nachzudenken. Gerne zeigen wir Ihnen auch weitere Alternativen auf.

BEI DER FRAGE DER VERKEHRSSICHERHEIT IST STEHTS DIE SICHERHEIT UND NICHT DIE WIRTSCHAFTLICHKEIT ZU BETRACHTEN!




Wissenswertes zu Schadengutachten

Kurz und einfach

Ein Haftpflichtfall tritt dann ein, wenn Sie unschuldig geschädigt wurden.

Ein Teilkaskofall tritt nur ein, wenn Sie eine Versicherung für Ihr Fahrzeug abgeschlossen haben diese beinhaltet meistens Wild, Glas und Einbruch Schäden in welcher Höhe ob mit oder ohne Selbstbeteiligung erfahren Sie in Ihrem Versicherungsvertrag oder direkt bei ihrem Versicherer.

Ein Vollkaskofall schützt ihr Fahrzeug vor Selbstverschuldeten Unfällen hier ist es auch wichtig direkt Kontakt mit dem Versicherer aufzunehmen oder die Vertragsbedingungen zu lesen.


Es ist der Wert, den ein Fahrzeug am Markt durch den eingetretenen Unfallschaden verliert. Das Fahrzeug kann auch bei sach- und fachgerechter Instandsetzung nicht zum gleichen Verkaufswert veräußert werden. Es handelt sich also um den theoretischen Wertverlust der bei Verkauf des Autos zu einem gleichwertigen nicht verunfallten anfallen würde.

Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den der Geschädigte aufwenden muss, um ein gleichwertiges und gleichartiges Fahrzeug (bei seriösem Händler, notfalls am Privatmarkt, regional, also in zumutbarer Entfernung) zu erwerben.

Unter dem Restwert versteht man den Wert, den das Fahrzeug im beschädigten und unreparierten Zustand hat.

Regelt unter gewissen Bestimmungen das ein Fahrzeug im Haftpflichtfall bis zu einem Widerbeschaffungswert plus 30 Prozent repariert werden darf.

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten höher sind, als der Wiederbeschaffungswert. Sind die Reparaturkosten höher als die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert, liegt ebenfalls ein wirtschaftlicher Totalschaden vor

Ein technischer Totalschaden liegt vor, wenn ein Fahrzeug derartig erheblich beschädigt worden ist, dass eine Wiederherstellung entweder nicht mehr möglich ist, oder einen unverhältnismäßig hohen Aufwand bedeutet.

Als Vorschaden werden diejenigen Beschädigungen eines KFZ bezeichnet, die zu einem früheren Zeitpunkt am Fahrzeug vorlagen, zwischenzeitlich jedoch behoben wurden.

Altschäden sind Beschädigungen, die zum Zeitpunkt der Fahrzeugbesichtigung noch nicht Instand gesetzt worden sind. Als Altschäden bezeichnet man sowohl Unfallschäden, als auch sonstige Beschädigungen, wie z.B. Lack- oder Korrosionsschäden.

SAM Wertgutachten

Bei Verkauf - Zur Sicherheit – oder einfach nur für DICH!

Wertgutachten für Oldtimer und andere Exoten

Doch nicht nur nach einem Unfall können Sie auf unsere umfassenden Fachkenntnisse und unsere Unterstützung zählen. Auch wenn es darum geht, im Allgäu oder in benachbarten Regionen ein Wertgutachten für einen Oldtimer zu erstellen, sind wir selbstverständlich jederzeit für Sie da.

Für außergewöhnliche Fahrzeuge wie Klassiker des Automobilbaus, exotische Sportwagen und andere nicht alltägliche Exemplare, gibt es in der Regel keine allgemein zugänglichen Listen, anhand derer ein realistischer Wert ermittelt werden kann. Deshalb wird in solchen Fällen ein individuelles Wertgutachten erstellt, das insbesondere auch Versicherungen als Basis zur Berechnung der Versicherungssumme für ein Fahrzeug dient. Aber auch wenn Sie Ihren lieb gewonnenen Oldtimer verkaufen möchten und sich über den wahren Wert nicht im Klaren sind, helfen wir Ihnen gerne mit einem ausführlichen Wertgutachten weiter.

Ein professionelles Kurzgutachten mit 16 Fotos und einer sorgfältigen Zustandsbeschreibung für ein gängiges Modell gibt es bei uns bereits für 179 Euro. Das Gutachten für echte Exoten bekommen Sie für nur 249 Euro.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Als Oldtimer gelten nach §2 Nr. 22 Fahrzeugs-Zulassungs-Verordnung, Fahrzeug die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind und weitestgehende dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur pflege kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.

Grenzen sind nicht genau bestimmt. Man spricht bei PKW mit einem Alter von 15 Jahren von einem Youngtimer am gebräuchlichsten sind 20 Jahre. Nach oben hin ist die Grenze ebenfalls offen.

Note 1 Makelloser Zustand
Keine Mängel an Technik, Optik und Historie. Fahrzeug ist absolute Spitzenklasse. Wie neu oder besser. Diese Kriterien werden leider so gut wie nie erfüllt!

Note 2 Guter Zustand
Original oder fachgerecht restauriert mängelfrei, aber mit leichten Gebrauchsspuren. Keine fehlenden oder zusätzlich montierte Teile (Ausnahme bei verlangen laut StVZO).

Note 3 Gebrauchter Zustand
Normale Spuren der Jahre kleinere Mängel, aber voll fahrbereit. Keine Durchrostung. Keine sofortigen Arbeiten notwendig. Nicht schön aber gebrauchsfähig.

Note 4 Verbrauchter Zustand
Nur bedingt fahrbereit. Sofortige Arbeiten notwendig. Leichtere bis mittlere Durchrostungen. Einige kleinere Teile können fehlen oder defekt sein. Aber immer noch relativ leicht zu reparieren (bzw. restaurieren).

Note 5 Restaurationsbedürftiger Zustand
Nicht fahrbereit. Schlecht bzw. nicht Restauriert, komplett oder teilzerlegt. Größere Investitionen nötig, aber noch restaurierbar. Mit fehlenden Teilen.

Ihr Meister mit Sachverstand

Freundlich. Kompetent. Engagiert.

andreas alt

Andreas Alt – Ihr Experte für KFZ-Gutachten aller Art

Natürlich möchten Sie wissen, wer da ein Schadengutachten oder ein Wertgutachten für Ihr Fahrzeug erstellt. Mein Name ist Andreas Alt. Zuhause bin ich in Mindelheim im Unterallgäu. Hier lebe und arbeite ich als KFZ-Meister, der sein Handwerk noch in einem echten Familienbetrieb gelernt hat. Nach dem äußerst erfolgreichen Abschluss meiner Ausbildung zum KFZ-Mechatroniker habe ich meine Kenntnisse unter anderem als Fuhrparkleiter im Nutzfahrzeug-Segment weiter ausgebaut. Mein Weg führte mich später auch ins Ausland, wo ich ebenfalls wertvolle neue Erfahrungen gesammelt habe. Mit diesem Rüstzeug in der Tasche ging es dann als Mechatroniker und Serviceberater in ein bekanntes Autohaus, in dem mit Fahrzeugen einer deutschen Premiummarke gehandelt wird. Nach erfolgreichen Jahren war jedoch die Zeit für eine Veränderung gekommen. Der Entschluss, zukünftig als freiberuflicher Schaden- und Wertgutachter zu arbeiten, ist das Ergebnis einer konsequenten Weiterentwicklung, die mit dem Beginn meiner Lehre begonnen hat. Nun freue ich mich, Ihnen meine auf diesem langen Weg erworbene Expertise als Gutachter zur Verfügung stellen zu dürfen und Sie demnächst kennenzulernen.

Kostenlose Beratung & Kontakt

Zur Beantwortung Ihrer Fragen stehe ich Ihnen jederzeit telefonisch, über WhatsApp oder per E-Mail zur Verfügung. Gerne rufen wir Sie auch unverzüglich und kostenfrei zurück.

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